FF Adlwang

Parkordnung

Die Benützung des Parkplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Die Betriebszeit ist von 07:00 bis 17:00 Uhr.

Eine Bewachung oder Verwahrung der abgestellten Fahrzeuge findet nicht statt und ist nicht Bestandteil dieser Vereinbarung. Der Vermieter des Parkplatzes übernimmt keinerlei Haftung.

Der Erhalt des Parkscheines begründet keine Haftung für das Verhalten Dritter am Parkplatz, insbesondere nicht für Beschädigung, Vandalismus, Diebstahl oder Einbruch – unabhängig davon, ob sich die Verursacher berechtigt oder unberechtigt am Parkplatz aufhalten.

Den Anweisungen der Feuerwehr ist Folge zu leisten. Auf dem gesamten Parkplatz gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO).

Der Reinerlös wird für die Anschaffung von Geräten sowie für die Ausbildung der Jugend verwendet.

Parkschein gut sichtbar im Fahrzeug anbringen! Weitere Informationen sind beim Feuerwehrhaus ausgehängt.

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Thema von Anders Norén